pflegen | beraten | begleiten
SDL Soziale Dienste Laer ist Vertragspartner aller Pflege- und Krankenkassen. Im Folgendem erhalten Sie einen Überblick über die Leistungen, welche von der jeweiligen Kasse übernommen werden. In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne individuell, welche Versorgung für Sie bzw. Ihren Angehörigen am Besten ist.
Auf Leistungen der Pflegekasse haben diejenigen Pflegebedürftigen einen Anspruch, die in einem Pflegegrad eingestuft sind. Beratung und Unterstützung von der Beantragung bis zur Begutachtung und ggf. beim Verfassen eines Widerspruchs gehören selbstverständlich auch zu unserem Angebot.
Sie können alle unsere Angebote auch ohne Pflegegrad in Anspruch nehmen. In diesen Fällen werden die Leistungen privat in Rechnung gestellt.
Leistungen der Pflegekasse
Unterstützung bei der Pflege
Für die häusliche Pflege durch unseren ambulanten Pflegedienst steht jedem Pflegebedürftigen mit einer Pflegestufe ein bestimmtes Budget im Monat zur Verfügung. Dieses richtet sich nach dem Pflegegrad und kann der Tabelle entnommen werden.
Leistungen | Pflegegrade | ||||
---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |
Pflegegeld pro Monat | - | 332 € | 573 € | 765 € | 947 € |
Pflegesachleistungen pro Monat | - | 761 € | 1432 € | 1778 € | 2200 € |
Entlastungsbeitrag pro Monat | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Leistungen der Tagespflege | - | 689 € | 1298 € | 1612 € | 1995 € |
Hilfsmittel bis zu einem Maximalbetrag pro Monat | 40 € | 40 € | 40 € | 40 € | 40 € |
Unsere pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung wird in Leistungskomplexen angeboten. Welche Leistungen und in welchem Umfang für Sie geeignet sind, werden in einem Beratungsgespräch ganz individuell ermittelt und in einem vorherigen schriftlichen Angebot festgehalten. Natürlich können die Leistungen im Laufe der Versorgung immer wieder angepasst werden. Neben der Körperpflege gehört auch die hauswirtschaftliche Versorgung zu den Leistungen der Pflegekasse. Eine Zusammenstellung aller Leistungskomplexe können Sie unserem Flyer entnehmen.
Wird das Budget der Pflegesachleistungen nicht voll ausgeschöpft, so steht den Versicherten ein anteiliges Pflegegeld zur Verfügung – die sogenannten Kombinationsleistungen.
Verhinderungspflege:
Wenn der pflegende Angehörige vorübergehend ausfällt, weil er in den Urlaub fährt oder selbst erkrankt ist, steht jedem Versicherten mit einer Pflegestufe, die seit mindestens sechs Monaten besteht, Leistungen der Verhinderungspflege zur Verfügung. Der Betrag in Höhe von 1.612 Euro im Jahr kann für tage- oder stundenweise Leistungen durch unseren ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen werden. Dies stellt die pflegerische Versorgung in den eigenen vier Wänden sicher. Der jährliche Anspruch steigt auf 2.418 Euro, wenn die Leistungen der Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen werden.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Jedem Versichertem mit einem Pflegegrad steht ein monatliches Budget von 125 Euro für sogenannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung. Mit diesem Betrag können in unserem Pflegedienst zusätzliche Leistungen eingekauft werden, um die Betreuung des Pflegebedürftigen in seiner Häuslichkeit zu unterstützen und gleichzeitig seine Angehörigen zu entlasten. Hierzu zählen zB Unterstützung im Haushalt, Begleitung zum Arzt oder auch Betreuung zu Hause mit gemeinsamen Aktivitäten.
Zusätzlich gilt: wird der Pflegesachleistungsanspruch nicht voll ausgeschöpft, können für bis zu 40 % des Budgets Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingekauft werden.
Zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel
Versicherte mit Pflegegrad können gemäß ihrem individuellen Bedarf zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel in Höhe eines Betrags von bis zu 40,00 € pro Monat erhalten. Für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung. Wir übernehmen für Sie die Beantragung und rechnen direkt mit der jeweiligen Kasse ab.
Hausnotruf und 24-h-Bereitschaftsdienst.
Für mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden und die Gewissheit, dass im Notfall Hilfe kommt, sorgen unser Hausnotrufsystem und der damit verbundene 24-h-Bereitschaftsdienst. Die monatliche Nutzungsgebühr übernimmt bei bestehendem Pflegegrad die Pflegeversicherung.
Beratungsgespräche gemäß § 37.3 für Bezieher von Pflegegeld.
Werden Pflegebedürftige von ihren Angehörigen versorgt, zahlt die Pflegekasse Pflegegeld je nach Pflegegrad aus. Die Versicherten sind dann verpflichtet, alle sechs Monate ein Beratungsgespräch nachzuweisen, bei Pflegegrad 4 und 5 sogar alle drei Monate. Diese Beratungsgespräche übernehmen wir gerne, wir merken uns automatisch und verabreden einen Termin. Die Kosten werden von der Pflegeversicherung übernommen.
Leistungen der Krankenkasse
Ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege
Zur Sicherung der ambulanten ärztlichen Behandlung kann Ihnen Ihr Haus- oder Facharzt eine Verordnung ausstellen. Die Durchführung der verordneten Behandlungspflege erfolgt bei Ihnen zu Hause. Wie übernehmen gerne folgende Leistungen für Sie:
- Richten und Verabreichen der Medikamente
- Messen des Blutzuckerwerts und Verabreichen des Insulins
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ab Klasse II
- Anlegen von Kompressionsverbänden
- Wundversorgung, Versorgung bei Dekubitus
- Legen eines Blasenkatheters
- Versorgung der PEG-Sonde
- Versorgung bei liegendem Port
- Legen von s.c.-Infusionen
- etc.
Die Leistungen werden von uns direkt mit der Krankenkasse verrechnet. Die Anforderung von Folgeverordnungen gehört selbstverständlich zu unserem Service.